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Glossar: Werbungskosten-Begriffe für Arbeitnehmer erklärt

Diese Referenzseite bietet eine Übersicht über die zentralen Begriffe und aktuellen Pauschalwerte im Bereich der Werbungskosten für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie dient als Glossar für die steuerliche Einordnung von berufsbedingten Ausgaben in der Einkommensteuererklärung für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2026.

Allgemeine Pauschbeträge und Grenzwerte

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sofern die tatsächlichen Kosten den gesetzlichen Pauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Begriff Definition / Erläuterung Aktuelle Werte (2024–2026)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag Ein Betrag, der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit automatisch abgezogen wird, ohne dass Einzelnachweise erbracht werden müssen. 1.230 € pro Kalenderjahr (Finanztip, 2025)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten und sofort voll abgesetzt werden können. 800 € (netto) bzw. 952 € (inkl. 19 % MwSt.) (Finanztip, 2025)
Kontoführungsgebühren Pauschalbetrag für die anteiligen Kosten der Kontoführung, die durch die Gutschrift von Lohn/Gehalt und die Zahlung von berufsbedingten Ausgaben entstehen. 16 € pro Jahr (Verwaltungsvereinfachung ohne Nachweis)

Fahrt- und Reisekosten

Die steuerliche Berücksichtigung von Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich veranlassten Reisen folgt spezifischen Pauschalsätzen.

Begriff Definition / Erläuterung Aktuelle Werte (2024–2026)
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) Pauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (außer Flugzeug). 2024–2025: 0,30 € (km 1–20), 0,38 € (ab km 21).
Ab 2026: 0,38 € ab dem 1. Kilometer. (Haufe, 2025)
Verpflegungsmehraufwand (Inland) Pauschbeträge für zusätzliche Verpflegungskosten bei einer beruflich bedingten Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Abwesenheit > 8 Std. sowie An-/Abreisetag: 14 €.
Abwesenheit 24 Std.: 28 €. (Finanztip, 2026)
Umzugskostenpauschale Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (z. B. Trinkgelder, Umschreibung von Dokumenten) bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel. Seit 01.03.2024: 964 € für den Berechtigten, 643 € für jede weitere person im Haushalt. (Haufe, 2024)

Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

Kosten für das Arbeiten von zu Hause oder die Ausstattung des Arbeitsplatzes können über Pauschalen oder Abschreibungen geltend gemacht werden.

Begriff Definition / Erläuterung Aktuelle Werte (2024–2026)
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) Pauschaler Abzug für Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich (oder bei Fehlen eines Arbeitsplatzes überwiegend) im Homeoffice ausgeübt wird. 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Tagen). (Smartsteuer, 2025)
Häusliches Arbeitszimmer Abzugsmöglichkeit für einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder dieser den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Jahrespauschale von 1.260 € oder Abzug der tatsächlichen Kosten (wenn Mittelpunkt der Tätigkeit). (Finanztip, 2026)
Computer & Software (AfA) Abschreibung für Computer, Peripheriegeräte und Software, die beruflich genutzt werden. Nutzungsdauer von 1 Jahr (Sofortabschreibung) wird seit 2021 unabhängig vom Preis akzeptiert. (Finanztip, 2025)

Sonstige Werbungskosten

Zusätzliche Aufwendungen, die unmittelbar durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind.

Begriff Definition / Erläuterung Aktuelle Werte (2024–2026)
Doppelte Haushaltsführung Kosten für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, wenn der Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort beibehalten wird. Inland: Max. 1.000 €/Monat für Unterkunftskosten.
Ausland: Ab 2026 max. 2.000 €/Monat. (IWW, 2026)
Fortbildungskosten Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf dienen. Abzug der tatsächlichen Kosten (Kursgebühren, Fahrtkosten, Lehrmittel) in voller Höhe möglich.
Berufsbekleidung Kosten für Anschaffung und Reinigung von Kleidung, die objektiv eine berufliche Funktion erfüllt (z. B. Uniformen, Schutzkleidung). Tatsächliche Kosten; bürgerliche Kleidung (Anzüge etc.) ist grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Last verified: 2026-06-26

Sources

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