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Ehrenamtspauschale in Elster eintragen: So einfach geht Steuern sparen

840 Euro im Jahr – mehr darf ich aus meinem Ehrenamt im Sportverein nicht bekommen, wenn das Finanzamt komplett außen vor bleiben soll. Diese Zahl ist der Kern der Ehrenamtspauschale für alle, die sich neben ihrem Job in der Vereinsarbeit engagieren, und sie klingt kleiner, als sie ist: Wer sie einmal richtig in Anlage N einträgt, bekommt eine echte Aufwandsentschädigung steuerfrei ausgezahlt, ohne dafür Belege für jede einzelne Fahrt oder jede Bratwurst am Vereinsstand sammeln zu müssen.

Für alle, die zum ersten Mal so eine Bescheinigung vom Verein in der Hand halten, sieht das passende Feld in ELSTER erst mal gut versteckt aus. Bei mir als Sachbearbeiterin, die ihre Arbeitnehmer-Steuererklärung inzwischen selbst macht, hat es beim ersten Mal auch ein paar Umwege gebraucht, bis klar war, wonach in Anlage N überhaupt zu suchen ist. Genau diesen Weg und ein paar Elster-Tipps dazu lege ich hier einmal komplett offen, damit ihr ihn beim nächsten Vereinsjahr nicht neu suchen müsst.

Die Ehrenamtspauschale als Freibetrag, nicht als Abzug

Der wichtigste Denkfehler zuerst: Die Ehrenamtspauschale ist kein Posten, den man von der Steuer absetzt wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel. Sie ist ein Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG, aktuell bis zu 840 Euro pro Jahr. Das bedeutet, die Aufwandsentschädigung, die ein Verein zahlt, bleibt bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei – man trägt also keine eigenen Ausgaben ein, sondern meldet lediglich, dass diese Einnahme nicht besteuert werden soll. Wer im betreffenden Jahr gar kein Geld vom Verein bekommen hat, kann hier folgerichtig auch nichts eintragen: Ohne Zahlung gibt es keine Pauschale, egal wie viele Stunden investiert wurden.

Vorausgesetzt ist außerdem, dass die Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation ausgeübt wird. Ein Sportverein, ein Kulturverein oder eine Kirchengemeinde erfüllen das ebenso wie ein anerkannter Wohlfahrtsverband, während rein private Gefälligkeiten außen vor bleiben.

So findest du das Feld für die Ehrenamtspauschale in Anlage N

Der Eintrag gehört in Anlage N, den Abschnitt für Angestellte und andere Arbeitnehmerinnen. Dort klickt man sich bis zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen durch – in der aktuellen Formularversion ist das Zeile 27. Wer schon einmal durch ELSTER navigiert ist, weiß, wie leicht sich Zeilen mit ähnlichen Bezeichnungen verwechseln lassen, deshalb lohnt sich ein zweiter Blick auf die genaue Formulierung, bevor die Zahl bestätigt wird.

Nahaufnahme der Vereinsbescheinigung über die Ehrenamtspauschale auf dem Schreibtisch

Bevor die Zahl überhaupt eingetragen wird, muss die Bescheinigung vom Verein auffindbar sein – und genau da lohnt sich Ordnung von Anfang an. In einem früheren Beitrag habe ich beschrieben, wie ich Belege organisiere und welche Apps beim Sammeln wirklich helfen. Eine der ersten Apps, die ich mir dafür aus dem App Store geladen hatte, wirkte zunächst kostenlos und entpuppte sich nach ein paar Monaten als Abo mit Jahresgebühr – seitdem trage ich Zahlen wie die Aufwandsentschädigung lieber direkt in ELSTER ein, ohne Umweg über eine zusätzliche App.

ELSTER-Formular Anlage N am Laptop mit Fokus auf die Zeile für die Ehrenamtspauschale

Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale: Welche gilt für dich?

Nicht jede Tätigkeit im Verein fällt automatisch unter die 840-Euro-Grenze. Wer als Trainerin, Ausbilder oder in einer vergleichbaren pädagogischen, künstlerischen oder pflegerischen Nebentätigkeit arbeitet, kann stattdessen die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG nutzen – aktuell bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Wer dagegen Trikots sortiert oder den Vorstand bei organisatorischen Aufgaben unterstützt, zählt in der Regel nicht als Übungsleiterin, auch wenn die Arbeit genauso wichtig ist; hier bleibt es bei der Ehrenamtspauschale.

Wenn die Aufwandsentschädigung über 840 Euro liegt

Manchmal übersteigt die Zahlung vom Verein die Pauschale, etwa wenn jemand fast jedes Wochenende im Einsatz ist. In diesem Fall wird nicht der komplette Betrag steuerpflichtig, sondern nur der Teil, der über die 840 Euro hinausgeht. Wer tatsächlich höhere Kosten hatte – für Fahrten, Verpflegung oder Material – kann alternativ den Einzelnachweis wählen und die echten Ausgaben belegen, statt die Pauschale zu nutzen. Für die meisten ehrenamtlich Engagierten lohnt sich das kaum: Wer für eine Bratwurst am Vereinsstand oder ein paar Liter Benzin jede einzelne Quittung aufheben müsste, verliert schnell die Übersicht, und genau dafür gibt es die Pauschale.

Mehrere Vereine, eine gemeinsame Grenze

Wer nicht nur in einem, sondern in mehreren Vereinen ehrenamtlich aktiv ist, darf die Ehrenamtspauschale trotzdem nur einmal nutzen. Die 840 Euro gelten für das gesamte Jahr und über alle Tätigkeiten hinweg, nicht pro Verein einzeln. Zahlt also ein zweiter oder dritter Verein zusätzlich eine Aufwandsentschädigung, werden alle Beträge zusammengerechnet, bevor geprüft wird, wie viel davon noch steuerfrei bleibt. Das lohnt sich vorher durchzurechnen, statt mehrere kleinere Aufwandsentschädigungen unbedacht nebeneinander anzunehmen.

Der Aufwand für diesen einen Eintrag ist überschaubar, sobald klar ist, wo er hingehört – ähnlich unspektakulär wie das Eintragen des Behinderten-Pauschbetrags in ELSTER, wo ebenfalls ein einziges korrekt ausgefülltes Feld über einen spürbaren Unterschied im Bescheid entscheidet. Genau darin liegt für mich der eigentliche Steuer-Aha-Effekt bei der Ehrenamtspauschale: nicht in einem großen Trick, sondern darin, eine kleine, klar geregelte Zeile nicht mehr zu übersehen.

Ordner für die Steuerunterlagen der ehrenamtlichen Vereinsarbeit wird ins Regal gestellt

Wer über die Ehrenamtspauschale hinaus noch mehr für die eigene Arbeitnehmer-Steuererklärung herausholen will, stößt schnell auf verwandte Themen wie die Homeoffice-Pauschale oder auf Spenden und Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben – beides eigene Kapitel, die hier nur am Rande erwähnt seien. Auch eine saubere Belege-Checkliste für das ganze Steuerjahr hilft, damit die Vereinsbescheinigung im nächsten Frühling nicht wieder gesucht werden muss.

Am Ende bleibt die Ehrenamtspauschale genau das, was sie sein soll: eine unkomplizierte Anerkennung für ehrenamtliche Vereinsarbeit, die in der Steuererklärung nicht mehr Zeit kosten muss als das Ausfüllen einer einzigen Zeile.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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