Quittel

Wie ich Fachliteratur und Zeitschriften von der Steuer absetzen konnte

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Der senffarbene Ringordner auf meinem Wohnzimmertisch wiegt inzwischen spürbar mehr als noch vor einem Jahr, und gut die Hälfte davon sind Kassenbons aus Buchläden und Rechnungen für Fachzeitschriften-Abos. Als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung dachte ich lange, nur dicke Fachbücher zählen als Werbungskosten – Zeitschriften, Newsletter oder Online-Abos habe ich einfach aus eigener Tasche bezahlt, ohne ans Finanzamt zu denken. Diese Steuererklärung wollte ich als Arbeitnehmerin systematisch prüfen, wie viel Fachliteratur wirklich beim Steuern sparen hilft – und ob sich das selbst machen überhaupt lohnt, ohne Steuerberater.

Kurz zur Einordnung, bevor es weitergeht: Diese Seite finanziert sich über Affiliate-Links zu Steuerkursen, die ich selbst ausprobiert habe, und ich bin keine Steuerberaterin – nur jemand, der sich Jahr für Jahr ein Stück weiter durch ELSTER arbeitet. Bei komplizierteren Fragen hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zuverlässiger als mein Tagebuch.

Fachliteratur beim Steuern sparen: mehr als nur dicke Bücher

Meine Kollegin Luise Stender sitzt seit Jahren neben mir im Büro und hat ein Ablagesystem mit farbcodierten Hängemappen, das ich früher belächelt habe. Seit Ende Januar kopiere ich das ein bisschen: Jede Zeitschriftenrechnung bekommt sofort einen Platz im Ordner, statt erst im Frühjahr aus E-Mails und Kontoauszügen zusammengesucht zu werden. Rechtlich fällt das unter die Werbungskostenpauschale – es gibt eine feste Grenze, unter der das Finanzamt gar nicht erst nach Einzelbelegen fragt, aber wer wie ich täglich pendelt und noch andere Ausgaben hat, überschreitet sie schneller, als man denkt. Newsletter, die mich über neue Tarife der Konkurrenz auf dem Laufenden halten, Fachmagazine, ein Jahresabo für eine Versicherungszeitschrift – all das zählt mit, sobald der berufliche Bezug klar erkennbar ist.

Kassenbon aus dem Buchladen als Beleg für Fachliteratur-Werbungskosten im Ringordner

Zählt auch ein digitales Abo?

An einem Abend im Februar bin ich mein Postfach nach Stichworten wie 'Rechnung' und 'Bestellbestätigung' durchgegangen und habe entdeckt, dass ein E-Paper-Abo steuerlich genauso zählt wie die gedruckte Zeitschrift, die ich mir samstags am Kiosk in der Markthalle Hannover hole. Im ersten Jahr, in dem ich das überhaupt selbst machen wollte, habe ich es tatsächlich mit dem Papiervordruck versucht und nach Seite zwei aufgegeben, weil ich nicht mehr wusste, in welches Feld welche Zahl gehört. Seitdem läuft bei mir alles über den Steuern sparen für Arbeitnehmer-Kurs, der mich Feld für Feld durch ELSTER führt, ohne dass ich mich wie in einer Prüfung fühle. Wichtig bleibt nur, dass die Literatur klar überwiegend beruflich genutzt wird – ein Lifestyle-Magazin mit einem einzelnen Fachartikel schafft es bei mir trotzdem nicht in den Ordner, so gern ich das manchmal hätte.

Auch die kleinen Rechnungen zählen mit

Mitte März schrieb mir Marga Brendel, eine Leserin, die mir nach fast jedem Beitrag eine E-Mail schickt, genau die Frage, die sich sonst keiner traut zu stellen – diesmal wollte sie wissen, ob auch ein Podcast-Abo für die Fortbildung zählt, wenn es keine Rechnung im klassischen Sinn gibt. Die Antwort: ja, solange eine Zahlungsbestätigung oder ein Kontoauszug den beruflichen Zweck belegt. Bei mir kamen dieses Jahr noch die Kontoführungsgebühren und andere Pauschalen dazu, die ich letztes Jahr fast vergessen hätte, und weil ich für Recherchen viel online bin, habe ich auch geprüft, ob ich Internet und Telefonkosten absetzen kann. Für eine ordentliche Belege-Checkliste nehme ich mir inzwischen bewusst Zeit, bevor die Abgabefrist näherrückt – lieber im Februar zehn Minuten sortieren als im Mai alles auf einmal suchen.

Smartphone mit Steuer-App neben Fachzeitschriften und Belegen für die Steuererklärung

Den Bescheid dreimal gegengelesen

Vier Wochen, nachdem ich angefangen hatte, jede Zeitschriftenrechnung sofort im Ordner statt in einer Schublade zu versenken, sah mein Wohnzimmertisch tatsächlich anders aus: Laptop links, Belegstapel rechts neben der Tastatur, die grüne Flohmarktlampe beleuchtet beides gleich hell, und durchs Fenster zur Hofseite war es an dem Nachmittag ungewöhnlich still. Mit dem Leuchtstift über die glänzenden Kassenbons zu fahren, macht inzwischen fast Spaß – das Ding quietscht leise auf dem beschichteten Papier, und jeder markierte Betrag ist einer weniger, den ich im Mai suchen muss. Der Bescheid kam klassisch mit der Post; ich habe den Brief noch im Flur aufgerissen und die Zahl darin dreimal gegengelesen, weil ich ihr beim ersten Blick nicht ganz traute. In den drei Jahren, in denen ich meine Erklärung selbst mache, gilt für mich eine einfache Regel: Es sind nie die großen Posten, die den Unterschied machen, sondern die Zeitschrift, das Abo, der einzelne Kassenbon, den man fast weggeworfen hätte.

Wer über die reine Lohnsteuerpflicht hinaus tiefer einsteigen will, für den lohnt sich vielleicht auch ein Blick in den Steuer-AhA-Effekt Videokurs – für mich als klassische Angestellte war er zu Beginn zu viel, aber wer sich fürs Thema wirklich begeistert, findet dort mehr Tiefe, als ein Jahresbegleiter für Arbeitnehmer bieten kann, auch wenn der Preis dafür deutlich höher liegt. Für den Alltag reicht bei mir weiterhin die einfache Regel: Jeder Beleg wandert sofort in den Ordner, nicht erst am Wochenende vor Abgabe. Falls ihr gerade selbst eure Unterlagen sortiert, lohnt sich vielleicht ein Blick darauf, wie ich Steuererklärung mit hilfreichen Apps organisiere – das hat mir anfangs geholfen, den Überblick zu behalten, bevor der Ringordner überhaupt nötig war.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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