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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Elster online richtig eintragen

„Wo genau muss ich das Häkchen setzen?", fragt meine Kollegin am Telefon zum wiederholten Mal, während ich selbst schon wieder durch die Anlage Kind in ELSTER klicke, obwohl ich die Formularmaske im Schlaf kenne. Sie hat gehört, dass ich mir bei meiner ersten eigenen Steuererklärung über 400 Euro zurückgeholt habe, und will jetzt genau wissen, wo der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in ELSTER online versteckt ist, damit sie als Alleinerziehende bei der Lohnsteuer selbst Steuern sparen kann.

Genau diese Frage höre ich seitdem ständig, und die ehrliche Antwort lautet: nicht dort, wo man ihn vermutet. Deshalb sammle ich hier wie eine kleine Anleitung die Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.

Wo versteckt sich der Entlastungsbetrag in der Anlage Kind?

Viele glauben, dass mit der Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte schon alles erledigt ist. Das stimmt so nicht: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG läuft ausschließlich über die Anlage Kind, und dort nicht auf der ersten Seite mit Name und Geburtsdatum, sondern erst im Unterpunkt „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Genau da klicken die meisten zu schnell weiter.

Das hätte ich gerne vorher gewusst: Der Basisbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und der Erhöhungsbetrag von 240 Euro für jedes weitere Kind stehen nicht automatisch da, sie müssen aktiv eingetragen werden, inklusive der Angaben zur Haushaltszugehörigkeit. Wer die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster nutzt, hat zumindest die Stammdaten der Kinder schon vorbelegt, den Entlastungsbetrag selbst prüft ELSTER trotzdem nicht von allein nach.

Aktenordner mit Steuerunterlagen zur Anlage Kind für Alleinerziehende auf einem Holztisch

Diese Grundregel entscheidet, ob dir das Geld überhaupt zusteht

Der Entlastungsbetrag steht nur zu, wenn wirklich niemand anderes Volljähriges im Haushalt gemeldet ist, außer dem eigenen kindergeldberechtigten Kind. Sobald ein Partner oder eine Mitbewohnerin offiziell mit einzieht, fällt die Voraussetzung weg, selbst wenn sich finanziell nichts ändert.

Eine Bekannte, mit der ich neulich durch die Herrenhäuser Gärten gelaufen bin, bevor sie zu ihrem Keramikkurs im Atelier Südstadt musste, erzählte mir genau dieses Problem: Ihr Partner war zwar nur an manchen Wochenenden da, aber mit Meldeadresse in ihrer Wohnung, und damit war die Voraussetzung für sie durch.

Bei solchen Fällen wiederhole ich gerne, was ich selbst gelernt habe: Einmal habe ich für ein Steuerjahr einen Steuerberater bezahlt, und am Ende kam kaum mehr heraus, als sein Honorar gekostet hatte, weil genau diese Detailfrage nicht sauber geprüft wurde. Seitdem schaue ich mir solche Konstellationen lieber selbst genau an, auch wenn eine echte Haushaltsgemeinschaft mit einem Partner am Ende in professionelle Hände gehört, zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Laptop-Bildschirm mit dem ELSTER-Formular Anlage Kind und der Zeile für den Entlastungsbetrag

Zählt mein erwachsenes Kind mit Kindergeldanspruch als zweite Person im Haushalt?

Nein. Wenn das eigene volljährige Kind noch im Haushalt lebt und selbst kindergeldberechtigt ist, zählt es nicht als zusätzliche erwachsene Person. Die Voraussetzung kippt erst, wenn eine andere volljährige Person ohne diesen Kindergeldanspruch gemeldet ist, etwa ein Elternteil, das vorübergehend einzieht, oder eben ein Partner.

Diese Unterscheidung wird im ELSTER-Formular selbst nicht erklärt, es fragt schlicht nach der Haushaltszugehörigkeit, ohne die Ausnahme zu benennen. Wer das übersieht, trägt möglicherweise falsche Angaben ein und bekommt später einen Bescheid, der nicht zur eigenen Situation passt.

Der Zwölftel-Trick bei Auszug oder Einzug im Jahresverlauf

Wer erst im Laufe des Jahres ausgezogen ist oder die Voraussetzungen erst ab einem bestimmten Monat erfüllt hat, bekommt trotzdem etwas: ELSTER rechnet in Zwölfteln, für jeden vollen Monat, in dem alles gepasst hat, gibt es ein Zwölftel des Betrags. Dafür musst du genau angeben, von wann bis wann die Voraussetzungen für eine alleinerziehende Person vorlagen.

Als ich das bei einer Bekannten im Entwurf eingetragen habe, mussten wir erst nachsehen, welcher Monat auf welchem Kassenbon aus der Umzugskiste stand, und der Textmarker quietschte hell über den glänzenden Bon, während wir die Daten sortierten. Die berechnete Erstattung stieg sichtbar, einfach weil jetzt die richtigen Monate eingetragen waren.

Handschriftliche Checkliste mit abgehaktem Punkt für den Entlastungsbetrag Alleinerziehende

Der Progressionsvorteil, den die Steuerklasse allein nicht ausschöpft

Nur auf die Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte zu vertrauen, reicht oft nicht. Bei Jobwechsel oder schwankendem Einkommen im Jahresverlauf schöpft der Arbeitgeber den Vorteil selten optimal aus, und erst über die Steuererklärung gleicht das Finanzamt das ganze Jahr ab.

Deshalb setze ich das Häkchen in ELSTER jedes Jahr bewusst noch einmal, auch wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung eigentlich schon alles richtig aussieht. Der kleine Unterschied zeigt sich meistens erst im fertigen Bescheid.

Der Entlastungsbetrag ist dabei nur ein Baustein von mehreren: Auch die Homeoffice-Pauschale für Tage am eigenen Schreibtisch, Werbungskosten für Laptop oder Bürostuhl und Sonderausgaben wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge lohnen einen zweiten Blick.

Zusätzlich erspart eine ordentliche Belege-Checkliste im Zweifel viel Sucherei, und wer die Abgabefrist im Blick behält, muss sich später nicht mit Mahnungen herumschlagen. Bei größeren Krankheitskosten zählen oft außergewöhnliche Belastungen, und wer Handwerkerrechnungen zahlt, kann über haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls etwas zurückholen.

Ob sich der ganze Aufwand für dich überhaupt lohnt, wenn du eigentlich nicht zur Abgabe verpflichtet bist, das habe ich in meinem Text über die freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer aufgeschrieben. Für den Entlastungsbetrag selbst gilt jedenfalls: Das Häkchen sitzt tief im Formular, aber es ist da, und es wartet nicht von allein darauf, gefunden zu werden.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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