Die einen fürchten die Abfindung, weil angeblich das Finanzamt die Hälfte kassiert – die anderen feiern sie, weil die Fünftelregelung angeblich fast alles steuerfrei macht. Beide Vorstellungen sind falsch, nur in entgegengesetzte Richtungen. Dazwischen liegt das, was wirklich passiert, wenn eine Abfindung korrekt in ELSTER landet: Mit der Fünftelregelung lässt sich spürbar Steuern sparen, aber steuerfrei wird davon nichts, und ein Häkchen zum Aktivieren gibt es dafür auch nicht.
Ich bin keine Steuerberaterin, sondern Sachbearbeiterin bei einer Versicherung in Hannover, und ich schreibe hier, seit ich meine Steuererklärung zum ersten Mal ohne fremde Hilfe durchgezogen habe. Vorher hatte ich es mit dem Papiervordruck versucht und bin spätestens auf Seite zwei hängengeblieben, weil ich mit den Fachbegriffen nichts anfangen konnte. Beim allerersten ELSTER-Login saß ich dann fassungslos vor dem Bildschirm, weil meine Lohnsteuerbescheinigung schon fast komplett vorausgefüllt war. Ein Moment, der mich bis heute überzeugt, dass der digitale Belegabruf einem eine Menge Angst nimmt, sobald man sich einmal traut.
Mythos 1: Braucht man ein Häkchen für die Fünftelregelung?
Ein Häkchen für die Fünftelregelung gibt es in der Anlage N nicht, und genau das verunsichert viele beim ersten Mal. Luise, meine Kollegin ein paar Schreibtische weiter, die freitags immer selbstgebackene Kekse zur Mittagspause mitbringt, hat mich genau danach gefragt: ob ich das extra beantragt hätte. Habe ich nicht, weil es nichts zu beantragen gibt – das Finanzamt ist gesetzlich verpflichtet, die Fünftelregelung anzuwenden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, vor allem die sogenannte Zusammenballung von Einkünften, also eine ungewöhnlich hohe Einmalzahlung in einem Jahr. Bevor überhaupt etwas geprüft werden kann, sollte natürlich das ELSTER-Zertifikat gültig und der Login vorbereitet sein, sonst kommt man erst gar nicht bis zur Anlage N.
Wird die Abfindung dadurch komplett steuerfrei?
Nein, und das ist der zweite Irrtum, dem ich selbst kurz aufgesessen bin. Die Fünftelregelung behandelt die Abfindung nach § 34 EStG steuerlich so, als wäre sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt worden, wodurch sich die Steuerprogression abmildert. Man zahlt dadurch spürbar weniger, als wenn das ganze Geld in einem einzigen Monat normal versteuert würde, aber eben nicht nichts. Wer mit einer glatten Null rechnet, wird beim Blick auf die Steuerberechnung in ELSTER enttäuscht.
Hinzu kommt ein Nebeneffekt, den ich vorher gerne gewusst hätte: Auch wenn nur ein Fünftel der Abfindung für die Steuersatzberechnung herangezogen wird, erhöht die gesamte Summe trotzdem das Jahreseinkommen. Der Steuersatz für das restliche Gehalt aus dem neuen Job steigt dadurch leicht mit an. Das hat nichts mit Werbungskosten oder Sonderausgaben zu tun, mit denen man sein zu versteuerndes Einkommen an ganz anderer Stelle drückt – die Fünftelregelung wirkt nur auf die Abfindung selbst und ihre Wechselwirkung mit dem übrigen Einkommen.
Wo die Abfindung in Anlage N wirklich hingehört
Die Zahl gehört in das Feld für ermäßigt besteuerte Entschädigungen oder Versorgungsbezüge, nicht in die Zeile für den normalen Bruttolohn. Landet sie versehentlich beim laufenden Gehalt, denkt das Finanzamt, man würde jeden Monat so viel verdienen, und die Steuerprogression schießt unnötig in die Höhe. Anders als die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale, die beide an eigener Stelle in der Anlage N stehen, hat dieses Feld nichts mit dem täglichen Arbeitsweg oder dem Schreibtisch zu Hause zu tun. Wer unsicher ist, vergleicht die Eingabe am besten Zeile für Zeile mit dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, bevor irgendetwas abgeschickt wird.
Kleine Posten, die in der ganzen Aufregung untergehen
Neben der großen Abfindungssumme geraten oft die kleinen Posten aus dem Blick, die am Ende trotzdem zählen. Genauso wie der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen wird auch das Feld für die Abfindung gern übersehen, wenn man nicht gezielt danach sucht, weil ELSTER einen nicht von selbst dorthin führt. Marga aus Bothfeld, die mit drei Kindern kaum Zeit hat, in Ruhe nach Belegen zu suchen, hat mir vor einer Weile geschrieben und gefragt, ob unsere Belege-Checkliste ihr wenigstens dabei hilft, die Basics nicht zu vergessen. Genau dafür ist sie gedacht, auch wenn eine Abfindung darin nur eine von vielen Zeilen ist.
Schon einmal habe ich beschrieben, Lohnsteuerbescheinigung bei Elster eintragen, und auch das läuft komplett getrennt von der Fünftelregelung. Genauso wenig hat sie etwas mit außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder mit Handwerkerrechnungen als haushaltsnahen Dienstleistungen zu tun – jede dieser Positionen braucht ihre eigene Zeile und ihre eigene Logik. Wer verheiratet ist, sollte außerdem bedenken, dass die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung das Ergebnis der Fünftelregelung noch einmal verschiebt, weil sich dadurch das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ändert. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags laufen in der separaten Anlage KAP und haben mit alldem nichts zu tun.
Nach dem Absenden: Prüfen, nicht nur hoffen
Die Abgabefrist gilt für die Abfindung genauso wie für den Rest der Erklärung, eine Extra-Frist gibt es dafür nicht, auch wenn manche das vermuten. Sobald der Bescheid da ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die berechnete Steuer im Vergleich zur eigenen Erwartung aus der ELSTER-Steuerberechnung. Weicht die Zahl im Bescheid deutlich davon ab, bleibt der Einspruch gegen den Steuerbescheid der Weg, das noch einmal prüfen zu lassen, bevor die Frist dafür verstreicht. Bei mir hat die Berechnung von ELSTER am Ende fast auf den Euro genau gestimmt, und die über 400 Euro Rückerstattung aus dem Jahr davor wurden durch die Einmalzahlung klar getoppt.
Bei einem ruhigen Spaziergang durch die Eilenriede wurde mir klar, wie viele Leute sich von der Abfindung allein einschüchtern lassen, obwohl das Prinzip dahinter überschaubar ist, sobald man weiß, wo man suchen muss. Die Summe der kleinen Dinge macht am Ende oft genauso viel aus wie die große Abfindung selbst, so wie ich einmal beschrieben habe, wie ich Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit bei Elster richtig abgesetzt habe. Weder Panik noch blindes Vertrauen in einen steuerfreien Geldsegen bringen einen weiter, nur der nüchterne Blick auf Zeile für Zeile.
Für alles, was über den Standardfall Abfindung nach Kündigung deutlich hinausgeht, gehört das Gespräch mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein dazu, denn als Laiin kenne ich meine Grenzen genau. Für den ganz normalen Fall reicht aber meistens genau das: die richtige Zeile, die richtige Anlage, und das Wissen, dass weder die Angst vor der Steuer noch die Hoffnung auf Steuerfreiheit der Realität entsprechen.