Quittel

Pendlerpauschale für den Arbeitsweg mit Bahn oder Fahrrad richtig berechnen

Eigentlich wollte ich an diesem einen milden Abend im April nur schnell meine Belege sortieren, aber dann saß ich doch wieder stundenlang am Küchentisch, umgeben von einem Berg zerknitterter S-Bahn-Quittungen und dem digitalen Kilometerzähler meines Fahrrads. Es ist schon verrückt: Da arbeite ich seit Jahren als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung hier in Hannover und kenne mich mit Verträgen bestens aus, aber sobald es um meine eigene Steuererklärung geht, fühle ich mich wie eine Anfängerin. Letztes Jahr habe ich mich zum ersten Mal getraut, alles selbst in ELSTER einzutippen, und die Überraschung war riesig – über 400 Euro kamen zurück. Seitdem führe ich dieses Tagebuch, um nicht jedes Mal wieder bei Null anzufangen.

Warum die Pauschale nicht nur für Autos da ist

Lange Zeit dachte ich, die sogenannte Entfernungspauschale sei ein exklusives Privileg für die Kollegen, die jeden Morgen fluchend im Stau auf der Vahrenwalder Straße stehen. Ich dagegen wechsle je nach Wetter zwischen meinem alten Trekkingrad und der S-Bahn. Letzten Herbst, als die Blätter in der Eilenriede so richtig schön bunt wurden, habe ich zum ersten Mal genauer nachgelesen: Dem Finanzamt ist es völlig egal, ob ich in die Pedale trete, im Zug sitze oder zur Arbeit schwebe. Die Regel ist simpel, aber man muss sie kennen.

Ich habe mich früher oft gefragt: Lohnt es sich wirklich, 220 Tage für ein paar Cent zu tracken? Dann erinnerte ich mich an meine 400 Euro Rückerstattung vom letzten Jahr und plötzlich war die Motivation wieder da. Für die ersten 20 Kilometer meines Arbeitswegs gibt es 0,30 Euro pro Kilometer. Da mein Weg zum Büro in der List nicht ganz so weit ist, bleibe ich in diesem Bereich. Wer weiter weg wohnt, bekommt ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro (das gilt für die Jahre 2024 bis 2026). Aber Vorsicht: Es zählt immer nur die einfache Strecke, nicht der Rückweg. Das ist ein bisschen wie beim Wocheneinkauf – man plant das Budget auch nur für den Hinweg zum Supermarkt, den Rückweg muss man so oder so bewältigen.

Nahaufnahme eines Fahrrad-Tachos, der die gefahrenen Kilometer für die Pendlerpauschale anzeigt.

Tagebuch-Eintrag: Die verschneiten Wochen im Januar

Ich erinnere mich noch gut an die eiskalten Tage Anfang Januar. Der Geruch von feuchter Wolle und kaltem Regen auf meinem Mantel, nachdem ich vom Büro zum Hauptbahnhof Hannover geradelt bin, hängt mir fast jetzt noch in der Nase. An diesen Tagen bin ich oft auf die Bahn umgestiegen. In mein Tagebuch habe ich damals notiert: Belege für Einzeltickets unbedingt in die blaue Mappe! Warum? Weil es einen entscheidenden Unterschied zwischen Fahrrad und Bahn gibt.

Beim Fahrrad ist bei der Pauschale Schluss. Man kann keine Reparaturen oder ein neues Schloss zusätzlich absetzen. Aber bei der Bahn gibt es einen Joker. Wenn meine tatsächlichen Kosten für die Bahntickets höher sind als das, was ich über die 0,30-Euro-Pauschale herausbekommen würde, darf ich die höheren Kosten angeben. Das ist ein echter Aha-Moment für mich gewesen. Viele pendeln mit dem Deutschlandticket oder haben eine teure Bahncard. Wenn man das aufs Jahr hochrechnet, übersteigt das bei kurzen Strecken oft die Pauschale. Wer nur die Kilometer eintippt, verschenkt bares Geld.

Ein wichtiger Punkt, den ich fast vergessen hätte: Es gibt eine Obergrenze. Wenn man nicht mit dem eigenen Auto fährt, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Das klingt viel, aber wer täglich weite Strecken mit der Bahn fährt, muss hier genau hinschauen. Nur wer mit dem Pkw fährt (oder höhere Ticketkosten nachweist), kommt über diesen Deckel hinaus. Ich bin natürlich keine Steuerberaterin, sondern teile hier nur meine Stolpersteine als ganz normale Angestellte. Wer unsicher ist oder komplizierte Wege hat, sollte unbedingt mal beim Lohnsteuerhilfeverein vorbeischauen.

Ein Stapel Fahrkarten und ein Monatsticket als Belege für die Steuererklärung.

Mischmasch-Tage: Fahrrad und Bahn kombinieren

In einer Woche im April war das Wetter so unbeständig wie eine Schreibtischschublade nach dem Aufräumen. Morgens Sonne (Fahrrad!), nachmittags Platzregen (Bahn!). In ELSTER kann das verwirrend sein. Ich habe gelernt, dass ich pro Arbeitstag nur eine Fahrtmöglichkeit angeben kann – und zwar die, die ich überwiegend genutzt habe oder die für mich günstiger ist. Das Finanzamt orientiert sich bei den Arbeitstagen meist an einem Richtwert von 220 Tagen für eine 5-Tage-Woche. Das ist wie ein Familienkalender: Man muss nicht jeden Tag einzeln beweisen, solange es im Rahmen bleibt.

Was ich dieses Jahr anders mache: Ich berechne meine Kilometer auf Basis der kürzesten Straßenverbindung. Früher dachte ich, wenn ich mit dem Rad den schöneren Umweg durch den Park fahre, könnte ich diese Kilometer angeben. Aber nein, das Finanzamt will die direkte Route sehen, die auch ein Auto nehmen würde. Das war anfangs enttäuschend, aber die 0,30 Euro pro Kilometer summieren sich trotzdem ordentlich auf, wenn man konsequent bleibt. Das Ausfüllen in Elster ging diesmal auch viel schneller, weil ich die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster genutzt habe, was mir zumindest bei den Stammdaten viel Tipparbeit erspart hat.

Handgeführter Kalender zur Dokumentation der Arbeitstage für das Finanzamt.

Mein Fazit für dieses Jahr: Organisation schlägt Frust

Anfang Juli habe ich meine Erklärung für das letzte Jahr endlich abgeschickt. Es ist ein tolles Gefühl, wenn man nicht mehr ratlos vor dem Bildschirm sitzt, sondern genau weiß, wo die Kilometer eingetragen werden müssen (Anlage N, falls ihr sucht!). Die Pendlerpauschale für Radfahrer und Bahn-Nutzer ist kein Hexenwerk, man muss nur einmal das System mit den tatsächlichen Kosten gegen die Pauschale verstanden haben. Das war für mich fast so knifflig wie die Entscheidung zwischen dem Häuslichen Arbeitszimmer oder der Homeoffice Pauschale, über die ich mir im letzten Monat den Kopf zerbrochen habe.

Wenn ich heute in mein Tagebuch schaue, sehe ich nicht mehr nur Zahlen, sondern die vielen Fahrten durch Hannover, die sich jetzt in Euro und Cent auszahlen. Es lohnt sich, dranzubleiben und jedes Jahr ein bisschen schlauer zu werden. Man braucht kein BWL-Studium, um sich sein Geld vom Staat zurückzuholen – ein bisschen Geduld und eine gut sortierte Mappe mit S-Bahn-Tickets reichen völlig aus. Jetzt warte ich gespannt auf den Bescheid und hoffe, dass es wieder für einen kleinen Urlaub oder zumindest einen richtig guten neuen Fahrradhelm reicht.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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