Quittel

Bewerbungskosten von der Steuer absetzen und Fahrtkosten korrekt angeben

Acht Euro fünfzig, mehr verlangt das Finanzamt nicht als Pauschale für eine komplette Bewerbungsmappe mit Porto, Fotos und Papier, wenn man auf einzelne Belege verzichten will. Bei einer Online-Bewerbung sind es sogar nur zwei Euro fünfzig. Als mir das zum ersten Mal in einem ELSTER-Merkblatt auffiel, saß ich vor einem ganzen Stapel Kassenzettel vom Schreibwarenladen und wusste nicht, ob ich lachen oder mich ärgern sollte: die ganze Sortiererei, und am Ende hätte eine einzige Zahl gereicht. Genau darum soll es hier gehen, um die Fragen, die mir Kolleginnen und Bekannte am häufigsten stellen, wenn es ums Steuern sparen als Arbeitnehmerin geht: Was zählt als Bewerbungskosten, wie trägt man die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch korrekt ein, und wann lohnt sich bei ELSTER überhaupt der Aufwand, alles einzeln aufzulisten?

Was zählt überhaupt als Bewerbungskosten?

Unter Bewerbungskosten fällt so ziemlich alles, was direkt mit der Suche nach einem neuen Job zu tun hat: Mappen, Fotos, Kopien, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, teilweise sogar ein professionelles Bewerbungsfoto. Diese Ausgaben zählen, genau wie Kosten für Arbeitsmittel oder Fachliteratur, zu den Werbungskosten, und für alle Werbungskosten zusammen gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag, der aktuell bei 1.230 Euro liegt und den das Finanzamt ohne einen einzigen Beleg automatisch abzieht. Sonderausgaben, etwa für Spenden oder Mitgliedsbeiträge, laufen dagegen in einer ganz anderen Kategorie der Steuererklärung und haben mit Bewerbungskosten nichts zu tun.

Briefumschläge und Briefmarken als Beleg für Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Pauschale oder Einzelbelege bei Bewerbungskosten

Viele Finanzämter akzeptieren pauschale Sätze, ohne dass man jede Quittung einzeln vorlegen muss: oft sind das etwa 8,50 Euro für eine klassische Bewerbung per Post mit Mappe und rund 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung. Wer nicht gerade eine ganze Bibliothek an Fachliteratur kauft oder einen teuren Bewerbungscoach bezahlt, kommt mit einzeln gesammelten Belegen selten über die 1.230-Euro-Grenze des Pauschbetrags hinaus, und genau da lag für mich der Denkfehler vom Anfang: stundenlang Kassenzettel sortieren, obwohl am Ende die Pauschale ohnehin gereicht hätte. Eine allgemeine Belegcheckliste für die Steuererklärung kann beim Sortieren trotzdem helfen, gerade wenn man auch andere Ausgaben im Blick behalten will, aber für Bewerbungskosten allein lohnt sich der Aufwand meistens nicht. Mein Glossar für Werbungskosten hilft mir inzwischen, im nächsten Jahr nicht wieder bei null anzufangen.

Anders als bei der Homeoffice-Pauschale, die sich pro Tag im Homeoffice berechnet, muss man bei Bewerbungskosten selbst abschätzen, ob sich das Sammeln einzelner Nachweise überhaupt lohnt. Faustregel aus meiner Erfahrung: erst grob zusammenrechnen, dann entscheiden, ob sich Einzelbelege lohnen, und nicht andersherum.

Pendlerpauschale oder Reisekosten: Was gilt für die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Für den ganz normalen Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt: Hier zählt nur die einfache Strecke, unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn fährt. Bei der Entfernungspauschale gibt es ab dem 21. Kilometer eine erhöhte Pauschale von 0,38 Euro, davor sind es 0,30 Euro pro Kilometer. Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch laufen dagegen als Reisekosten, und das ist ein wichtiger Unterschied: Hier darf man Hin- und Rückweg absetzen, nicht nur die einfache Strecke, und zwar mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Eine Kollegin hatte ihr Gespräch neulich in einem Büro gleich an der Lister Meile, und selbst die paar Kilometer dorthin durfte sie ganz regulär mit dieser Pauschale angeben.

Wichtig ist dabei vor allem eine saubere Liste mit Datum, Ziel und Anlass der Fahrt, denn komplizierte Berechnungen will das Finanzamt hier nicht sehen, aber Nachvollziehbarkeit zählt. Parkgebühren oder Kosten für Bus und Bahn lassen sich zusätzlich absetzen, sofern der potenzielle neue Arbeitgeber sie nicht ohnehin erstattet hat. Wer öfter für Gespräche unterwegs ist, findet in meinem Beitrag zu Dienstreisen und Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung ein sehr ähnliches Prinzip, nur eben für Angestellte, die schon im Job sind.

Skizze einer Fahrtstrecke und Parkticket als Nachweis für Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch

Ich sammle trotzdem jede Quittung, auch wenn die Pauschale oft reicht

Bevor ich das selbst gemacht habe, hatte ich einmal einen Steuerberater dafür bezahlt, meine ganz normale Arbeitnehmer-Erklärung zu machen, und am Ende hat die Erstattung kaum mehr hereingebracht, als sein Honorar gekostet hat. Das saß tief, und es war für mich der eigentliche Auslöser, mir ELSTER selbst anzueignen, statt jedes Jahr aufs Neue jemanden dafür zu bezahlen, ohne wirklich zu verstehen, wofür.

Richtig bewusst wurde mir das erst, als ich eines Abends die Kontoauszüge der letzten Monate auf dem Küchentisch ausgebreitet hatte und plötzlich nicht nur die Portokosten für Bewerbungen sah, sondern auch Fortbildungskosten, die mir all die Jahre komplett durch die Finger gerutscht waren.

Neulich hat mich eine Freundin gefragt, die im Atelier Südstadt Keramikkurse gibt und nebenbei auf Jobsuche ist, ob solche Bewerbungskosten eigentlich automatisch irgendwo auftauchen. Nein, tun sie nicht: Anders als viele Lohndaten stehen Bewerbungskosten nie von selbst in der vorausgefüllten Steuererklärung, man trägt sie immer eigenständig ein, am besten rechtzeitig vor der Abgabefrist, damit am Ende nichts in der Eile untergeht.

Mit außergewöhnlichen Belastungen, wie sie etwa bei Krankheitskosten anfallen, haben Bewerbungskosten übrigens nichts zu tun; hier gibt es keine zumutbare Eigenbelastung, die erst überschritten werden muss, sie zählen einfach voll als Werbungskosten. Genauso wenig haben sie etwas mit haushaltsnahen Dienstleistungen wie Handwerkerrechnungen zu tun, auch wenn beide Begriffe in der Steuererklärung gerne mal durcheinandergeraten.

Am Ende erst rechnen, dann entscheiden

Am Ende zählt für mich vor allem eine einfache Reihenfolge: erst grob überschlagen, ob die Bewerbungskosten überhaupt über die 1.230-Euro-Pauschale hinauskommen, und erst danach entscheiden, ob sich das minutiöse Sammeln einzelner Belege lohnt. Bei den Fahrtkosten zum Gespräch reicht meistens eine kurze Liste mit Datum, Ziel und Anlass, und der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Reisekosten macht am Ende oft mehr aus als jede einzelne Quittung. Wird es komplizierter, etwa durch eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Umzugskosten wegen des neuen Jobs, würde ich immer zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater raten; mein Tagebuch ersetzt keine echte Beratung, sondern zeigt nur, was bei mir Jahr für Jahr an Fragen aufgetaucht ist.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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